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2G-Zugangsbeschränkung ab 24.11.2021

Die neue Corona-Schutzverordnung von NRW erlaubt nur noch geimpften und genesenen Personen den Zugang zu Sportstätten.

Für die gesamte Sportanlage der Abteilung Fußball gilt: ab 16 Jahren Zutritt nur für genesene oder geimpfte Personen

Die Vorstandsabteilung von Blau-Weiß appelliert an die Gäste, unaufgefordert den Nachweis über die Impfung oder Genesung sowie den Personalausweis den Verantwortlichen Personen der Fußballabteilung vorzuweisen. Vielen Dank!