Die neue Corona-Schutzverordnung von NRW erlaubt nur noch geimpften und genesenen Personen den Zugang zu Sportstätten.
Für die gesamte Sportanlage der Abteilung Fußball gilt: ab 16 Jahren Zutritt nur für genesene oder geimpfte Personen
Die Vorstandsabteilung von Blau-Weiß appelliert an die Gäste, unaufgefordert den Nachweis über die Impfung oder Genesung sowie den Personalausweis den Verantwortlichen Personen der Fußballabteilung vorzuweisen. Vielen Dank!